Immobilienlexikon
Wohnfläche beim Immobilienverkauf: Berechnung, Bedeutung und Tipps
Was ist Wohnfläche?
Warum ist Wohnfläche beim Immobilienverkauf wichtig?
Wann sollten Sie sich darum kümmern?
Woher bekommen Sie Wohnfläche?
Welche Informationen enthält Wohnfläche?
- anrechenbare Flächen je Raum
- Behandlung von Dachschrägen (anteilig)
- Anrechnung von Balkon/Terrasse (meist 25–50 %)
- Summe der Wohnfläche
- Abgrenzung zur Nutzfläche
Beispielansicht
Räume (voll anrechenbar)
- Wohnen/Essen
- 32,4 m²
- Schlafen
- 14,1 m²
- Küche
- 9,8 m²
- Bad / Flur
- 11,2 m²
Anteilig
- Dachschräge (1–2 m)
- 50 %
- Balkon
- 25 % (1,5 m²)
Ergebnis
- Wohnfläche gesamt
- ca. 69,0 m²
Schematische Beispielansicht – kein amtliches Dokument, Werte frei erfunden.
Welche Angaben oder Unterlagen brauchen Sie dafür?
- Grundrisse mit Maßen
- Raumhöhen (für Dachschrägen)
- Angaben zu Balkon/Terrasse
- ggf. bestehende Wohnflächenberechnung
Was kostet Wohnfläche?
Wie lange dauert die Beschaffung?
Typische Fehler von Eigentümern
- Alte oder ungeprüfte Flächenangaben übernehmen
- Nutzfläche fälschlich als Wohnfläche ausweisen
- Dachschrägen und Balkone falsch anrechnen
- Mit gerundeten „Wohlfühlzahlen" werben
- Keine nachvollziehbare Berechnung vorlegen können
Dos & Don’ts
✓Dos
- ✓Die Wohnfläche vor dem Inserat prüfen
- ✓Nach Wohnflächenverordnung rechnen
- ✓Wohn- und Nutzfläche klar trennen
- ✓Eine schriftliche Berechnung bereithalten
- ✓Im Zweifel ein Aufmaß erstellen lassen
✕Don’ts
- ✕Flächen schönrechnen
- ✕Balkon voll als Wohnfläche zählen
- ✕Annahmen statt Messungen kommunizieren
- ✕Abweichungen verschweigen
Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar
Unterschied nach Objektart
Praxisbeispiel
Ein Verkäufer inseriert „95 m²" laut altem Exposé. Ein Käufer misst nach und kommt auf 88 m² – die Differenz entspricht mehreren Tausend Euro. Mit einer geprüften Wohnflächenberechnung wäre die Angabe von Anfang an korrekt und der Preis sauber begründet gewesen.
Checkliste für Eigentümer
- Liegt eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung vor?
- Wurde nach Wohnflächenverordnung gerechnet?
- Sind Dachschrägen und Balkone korrekt angerechnet?
- Sind Wohn- und Nutzfläche getrennt?
- Stimmt die Inseratsangabe mit der Berechnung überein?
Häufige Fragen zu Wohnfläche
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Meist nach der Wohnflächenverordnung; Dachschrägen und Balkone werden nur anteilig angerechnet.
Was zählt nicht zur Wohnfläche?
Reine Nutzflächen wie Keller, Heizraum oder Garage zählen nicht zur Wohnfläche.
Wer erstellt die Wohnflächenberechnung?
Bauträger, Architekten oder Aufmaß-Dienstleister; aus Grundrissen ist sie oft ableitbar.
Was passiert bei falscher Wohnflächenangabe?
Weicht die Fläche deutlich ab, kann der Käufer den Kaufpreis mindern.
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel nur anteilig, meist zu 25 %, je nach Verordnung bis zu 50 %.
Brauche ich eine Wohnflächenberechnung zum Verkauf?
Nicht zwingend Pflicht, aber dringend empfohlen, weil sie den Preis begründet und Streit vermeidet.
Kann Sloothy dabei helfen?
Ja, Sloothy zeigt Ihnen, welche Flächenangaben und Unterlagen Sie für ein belastbares Inserat brauchen.
Verwandte Begriffe
Fazit
Sloothy hilft bei der Vorbereitung Ihres Immobilienverkaufs
Unsicher, ob Ihre Wohnflächenangabe stimmt? Sloothy hilft Ihnen, die richtigen Flächenangaben und Unterlagen für ein korrektes, überzeugendes Inserat zusammenzustellen – und begleitet Sie strukturiert durch den Verkauf.