Immobilienlexikon
Baugenehmigung beim Immobilienverkauf: Bedeutung, Risiken und Tipps
Was ist Baugenehmigung?
Warum ist Baugenehmigung beim Immobilienverkauf wichtig?
Wann sollten Sie sich darum kümmern?
Woher bekommen Sie Baugenehmigung?
Welche Informationen enthält Baugenehmigung?
- Bezeichnung von Bauherr und Vorhaben
- Aktenzeichen und Datum der Genehmigung
- genehmigte Bauvorlagen mit Genehmigungsvermerk
- Auflagen und Nebenbestimmungen
- ggf. Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan
Beispielansicht
Vorhaben
- Bauherr
- Erika und Max Mustermann
- Vorhaben
- Anbau Wintergarten an EFH
- Grundstück
- Flur 5, Flurstück 67/8, Musterstadt
Bescheid
- Aktenzeichen
- BA-2020-04711
- Datum
- 07.09.2020
- Status
- genehmigt mit Auflagen
Auflagen (Auszug)
- Abstandsflächen
- zur Grenze einzuhalten
- Entwässerung
- Regenwasser auf eigenem Grundstück
Schematische Beispielansicht – kein amtliches Dokument, alle Angaben frei erfunden.
Welche Angaben oder Unterlagen brauchen Sie dafür?
- genaue Bezeichnung von Grundstück und Flurstück
- Art der baulichen Maßnahme (Neubau, Anbau, Umnutzung)
- vorhandene Bauunterlagen und Pläne
- Angaben zu späteren Veränderungen am Gebäude
Was kostet Baugenehmigung?
Wie lange dauert die Beschaffung?
Typische Fehler von Eigentümern
- Anbauten, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen ohne Genehmigung verschweigen
- Abweichungen zwischen genehmigten Plänen und tatsächlichem Bau nicht klären
- Annehmen, „genehmigungsfrei" bedeute, dass keine Vorschriften gelten
- Genehmigte Pläne nicht heraussuchen
- Einen Schwarzbau erst kurz vor dem Verkauf bemerken
- Auflagen aus der Genehmigung übersehen
- Käufer über rechtliche Mängel im Unklaren lassen
Dos & Don’ts
✓Dos
- ✓Genehmigungsstand vor der Vermarktung prüfen
- ✓Genehmigte Pläne mit dem tatsächlichen Bau abgleichen
- ✓Bei nicht genehmigten Bauten frühzeitig die Legalisierung prüfen
- ✓Rechtliche Mängel offen und transparent benennen
- ✓Genehmigung und Pläne digital bereithalten
✕Don’ts
- ✕Schwarzbauten oder ungenehmigte Umbauten verschweigen
- ✕Auf gut Glück verkaufen, ohne die Bauakte zu prüfen
- ✕„Genehmigungsfrei" mit „vorschriftsfrei" verwechseln
- ✕Abweichungen gegenüber Käufer und Bank verheimlichen
- ✕Den Genehmigungsstand erst im Notartermin klären
Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar
Unterschied nach Objektart
Praxisbeispiel
Eine Eigentümerin verkauft ihr Haus mit ausgebautem Dachgeschoss als „5-Zimmer-Haus". Bei der Finanzierungsprüfung verlangt die Bank des Käufers die genehmigten Pläne – darin ist das Dachgeschoss nur als nicht ausgebauter Spitzboden eingetragen. Der Ausbau wurde nie genehmigt. Bis die nachträgliche Genehmigung geklärt ist, stockt der Verkauf. Hätte die Eigentümerin den Genehmigungsstand früh geprüft, hätte sie die Legalisierung rechtzeitig anstoßen oder den Sachverhalt offen kommunizieren können.
Checkliste für Eigentümer
- Liegen Baugenehmigung und genehmigte Pläne vor?
- Stimmen genehmigte Pläne und tatsächlicher Bau überein?
- Gab es nachträgliche An-, Um- oder Dachausbauten – und sind sie genehmigt?
- Gibt es Nutzungsänderungen, die genehmigt sein müssten?
- Sind Auflagen aus der Genehmigung erfüllt?
- Ist bei nicht genehmigten Bauten eine Legalisierung möglich?
- Liegen die Unterlagen digital für Käufer und Bank bereit?
Häufige Fragen zu Baugenehmigung
Brauche ich die Baugenehmigung für den Verkauf?
Eine Vorlagepflicht besteht nicht in jedem Fall, aber Käufer und Banken erwarten sie – besonders bei An- und Umbauten. Bekannte rechtliche Mängel müssen Sie offenlegen.
Was ist ein Schwarzbau?
Ein Bau oder Umbau ohne erforderliche Genehmigung oder abweichend von ihr. Das kann Rückbau, Nutzungsuntersagung und Bußgelder nach sich ziehen.
Wo bekomme ich die Genehmigung und Pläne her?
Aus Ihren Bauunterlagen oder über die Akteneinsicht beim Bauordnungsamt; auch Architekt oder Bauträger können helfen.
Was, wenn ein Umbau nicht genehmigt wurde?
Lassen Sie früh prüfen, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, und legen Sie den Sachverhalt gegenüber Käufern offen.
Zählt nicht genehmigte Fläche zur Wohnfläche?
Im Zweifel nicht – nicht legal geschaffene Flächen können bei Bewertung und Finanzierung unberücksichtigt bleiben.
Muss ich einen Schwarzbau dem Käufer sagen?
Ja. Verschwiegene rechtliche Mängel können nach dem Verkauf zu Schadenersatzforderungen führen.
Kann Sloothy bei diesem Schritt helfen?
Ja. Sloothy zeigt Ihnen, welche Genehmigungsunterlagen Sie zusammenstellen sollten, und führt Sie strukturiert durch die Vorbereitung Ihres Verkaufs.
Verwandte Begriffe
Fazit
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