Immobilienlexikon

Bürgschaft beim Immobilienverkauf: Bedeutung und Absicherung

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter – etwa eine Bank oder ein Angehöriger –, für die Zahlung einer Vertragspartei einzustehen, falls diese nicht zahlt. Beim Immobilienverkauf kann eine Bankbürgschaft dem Verkäufer zusätzliche Sicherheit für den Kaufpreis geben. Sie ist eine von mehreren Möglichkeiten, die Zahlung abzusichern, und kommt vor allem in Sonderfällen zum Einsatz. Im klassischen Ablauf über den Notar ist sie oft gar nicht nötig.

Was ist Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem ein Bürge gegenüber dem Gläubiger zusagt, für die Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen. Im Immobilienkontext ist meist die Bankbürgschaft gemeint: Eine Bank garantiert dem Verkäufer, den Kaufpreis zu zahlen, wenn der Käufer es nicht tut. Sie ist von anderen Sicherungsformen wie der im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung zu unterscheiden, die den Käufer schützt.

Warum ist Bürgschaft beim Immobilienverkauf wichtig?

Für den Verkäufer ist entscheidend, dass der vereinbarte Kaufpreis sicher fließt. Eine Bürgschaft kann dieses Risiko abfedern, etwa wenn der Kaufpreis gestundet wird oder die Übergabe vor vollständiger Zahlung erfolgen soll. Für den Käufer kann eine Bürgschaft umgekehrt nützlich sein, um Vertrauen zu schaffen, ohne sofort den vollen Betrag zu hinterlegen. Wichtig ist, die Art der Bürgschaft genau zu kennen, da sie über den Umfang der Sicherheit entscheidet.

Wann sollten Sie sich darum kümmern?

Eine Bürgschaft kommt vor allem in Sonderkonstellationen in Betracht – etwa bei gestundetem Kaufpreis, bei einer frühen Übergabe oder wenn der Käufer den Betrag noch nicht liquide hat. Im üblichen Ablauf wird die Zahlung dagegen über das Notaranderkonto oder die direkte Kaufpreiszahlung nach Eintragung der Auflassungsvormerkung abgesichert. Prüfen Sie früh mit dem Notar, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Bürgschaft sinnvoll ist.

Woher bekommen Sie Bürgschaft?

Eine Bankbürgschaft stellt das Kreditinstitut des Käufers oder Verkäufers aus, meist gegen eine Gebühr (Avalprovision). Private Bürgschaften – etwa durch Angehörige – sind möglich, aber risikoreicher und sollten gut überlegt sein. Lassen Sie Inhalt und Reichweite einer Bürgschaft vom Notar oder einem Rechtsbeistand prüfen. Hier sollte auf die Hausbank oder eine rechtliche Beratung verwiesen werden.

Was kostet Bürgschaft?

Für eine Bankbürgschaft verlangt das Institut in der Regel eine laufende Avalprovision, deren Höhe von Bonität und Bürgschaftssumme abhängt. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich – erfragen Sie die Konditionen bei der jeweiligen Bank.

Wie lange dauert die Beschaffung?

Die Ausstellung einer Bankbürgschaft ist oft innerhalb weniger Tage möglich, sofern die Bonität geklärt ist. Die Bürgschaft gilt dann für den vereinbarten Zeitraum, etwa bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.

Typische Fehler von Eigentümern

  • Bürgschaft und die den Käufer schützende Auflassungsvormerkung verwechseln
  • Eine private Bürgschaft ohne Risikobewusstsein übernehmen
  • Den genauen Umfang der Bürgschaft nicht prüfen
  • Eine Bürgschaft fordern, obwohl der normale Notarablauf genügt
  • Die Avalprovision in der Kalkulation vergessen

Dos & Don’ts

Dos

  • Mit dem Notar klären, ob eine Bürgschaft nötig ist
  • Bei Bedarf eine Bankbürgschaft statt einer Privatbürgschaft bevorzugen
  • Den Bürgschaftstext genau prüfen lassen
  • Geltungsdauer und Summe klar festlegen

Don’ts

  • Eine Privatbürgschaft leichtfertig unterschreiben
  • Den Umfang der Sicherheit ungeprüft annehmen
  • Auf die übliche notarielle Absicherung verzichten, ohne Alternative

Bedeutung für Bewertung, Finanzierung und Notar

Eine Bürgschaft betrifft nicht den Wert der Immobilie, sondern die Absicherung der Zahlung. Für die Finanzierung des Käufers ist die Bonität entscheidend, auf der auch die Bank ihre Bürgschaft aufbaut. Der Notar gestaltet die Zahlungsabwicklung im Kaufvertrag und berät, ob eine Bürgschaft im Einzelfall sinnvoll und richtig formuliert ist.

Unterschied nach Objektart

Unabhängig von der Objektart kann eine Bürgschaft relevant werden, wenn besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Bei einem normalen Verkauf mit üblicher Abwicklung über den Notar ist sie bei Wohnung, Haus oder Grundstück gleichermaßen meist entbehrlich.

Praxisbeispiel

Ein Käufer möchte eine Wohnung schon vor der vollständigen Kaufpreiszahlung übernehmen, weil er dringend einziehen will. Zur Absicherung legt er dem Verkäufer eine Bankbürgschaft über den offenen Betrag vor. So erhält der Verkäufer die Gewissheit, dass die Bank zahlt, falls es beim Käufer hakt – und beide Seiten können flexibel agieren.

Checkliste für Eigentümer

  • Ist in Ihrem Fall eine Bürgschaft überhaupt nötig?
  • Reicht die übliche notarielle Absicherung aus?
  • Handelt es sich um eine Bank- oder eine Privatbürgschaft?
  • Sind Summe und Geltungsdauer klar geregelt?
  • Haben Sie den Bürgschaftstext prüfen lassen?

Häufige Fragen zu Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Ein Vertrag, in dem ein Dritter dafür einsteht, eine Zahlung zu leisten, falls die eigentliche Vertragspartei nicht zahlt.

Wozu dient eine Bürgschaft beim Immobilienverkauf?

Sie kann dem Verkäufer zusätzliche Sicherheit für den Kaufpreis geben, etwa bei Stundung oder früher Übergabe.

Ist eine Bürgschaft beim Verkauf üblich?

Nein, im normalen Ablauf wird die Zahlung über den Notar abgesichert; Bürgschaften sind eher Sonderfälle.

Was ist eine Bankbürgschaft?

Eine Garantie der Bank, den Kaufpreis zu zahlen, wenn der Käufer es nicht tut – meist gegen eine Avalprovision.

Ist eine private Bürgschaft riskant?

Ja, der private Bürge haftet mit seinem Vermögen; eine solche Verpflichtung sollte gut überlegt sein.

Was kostet eine Bankbürgschaft?

Banken verlangen eine Avalprovision, deren Höhe von Bonität und Summe abhängt.

Kann Sloothy helfen?

Ja, Sloothy hilft Ihnen, die passende Absicherung Ihrer Kaufpreiszahlung zu verstehen und die richtigen Fragen an Notar und Bank vorzubereiten.

Verwandte Begriffe

Fazit

Eine Bürgschaft kann die Kaufpreiszahlung absichern, wenn besondere Modalitäten wie Stundung oder frühe Übergabe vereinbart sind. Im üblichen Verkauf übernimmt diese Aufgabe jedoch die notarielle Abwicklung, sodass eine Bürgschaft oft entbehrlich ist. Eine Bankbürgschaft ist dabei deutlich sicherer als eine private Verpflichtung. Klären Sie früh mit dem Notar, welche Absicherung in Ihrem Fall wirklich passt.
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